Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Web-Shop Geschäftsbedingungen der Recycling Zentrum Stade GmbH & Co. KG für die Lieferung von Waren.
(1) Diese Allgemeinen Web-Shop Geschäftsbedingungen für die Lieferung von Waren (AGB) gelten für alle Aufträge, Lieferungen und Leistungen der Recycling Zentrum Stade GmbH & Co. KG (Auftragnehmer) im Zusammenhang mit der Lieferung von Waren und der Entsorgung von Abfällen - mit Ausnahme von gefährlichen Abfällen - aus privaten Haushaltungen und Gewerbebetrieben sowie anderen Herkunftsbereichen, die über den Onlineshop unter www.rzs24.de bestellt werden. Sie gelten auch für alle zukünftigen Verträge mit demselben Vertragspartner, ohne dass deren Geltung in jedem Einzelfall erneut vereinbart werden muss.
(2) Geschäftsbedingungen des Bestellers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
(3) Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Besteller schriftlich oder - sofern vereinbart - auf elektronischem Weg bekannt gegeben. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Besteller nicht schriftlich oder auf dem vereinbarten elektronischen Weg Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird der Besteller bei der Bekanntgabe der Änderung besonders hingewiesen. Der Besteller muss den Widerspruch innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Auftragnehmer absenden. Für den Fall eines solchen Widerspruchs, behält sich der Auftragnehmer das Recht zur außerordentlichen Kündigung vor.
2. Vertragsschluss
(1) Der Besteller kann aus dem Online-Angebot Wertstoffbehälter, sowie Waren auswählen und vor Abschicken der Bestellung die Daten jederzeit ändern und einsehen. Mit Absenden der Bestellung (durch Klicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“) gibt der Besteller ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab.
(2) Mit Zusendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail oder mit Ausführung der bestellten Leistung nimmt der Auftragnehmer das Angebot an. Die vorherige automatische Bestell-Eingangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme des Angebots dar.
(3) Die Bereitstellung der Zahlungsmittel PayPal, Sofortüberweisung und Vorkasse stellt ein verbindliches Angebot des Auftragnehmers dar. Durch Absenden der Zahlungsanweisung nimmt der Besteller dieses Angebot verbindlich an.
3. Leistungen des Auftragnehmers
(1) Der Auftragnehmer übernimmt im festgelegten Liefergebiet die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Lieferungen für den Besteller.
(2) Eine Bestellung von Servicetonnen ist durch den Grundstückseigentümer, sowie den Mieter möglich. Verpackungsabfälle werden weiterhin im Gelben Sack gesammelt.
(3) Wunschtermine (Liefer-/Abholdatum) sind erst dann verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich in der Auftragsbestätigung bestätigt werden. Zeitangaben, insbesondere Uhrzeiten, sind ebenfalls unverbindlich, sofern nicht durch den Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt. Kann der Wunschtermin des Bestellers nicht bestätigt werden, dann wird ihm ein alternativer Termin angeboten. Der Besteller hat dann das Recht, durch Erklärung vom Vertrag zurückzutreten.
(4) Sofern als Zahlungsart Vorkasse angegeben wird, ist die Vertragsdurchführung davon abhängig, dass der Geldeingang mindestens zwei Werktage vor dem gewünschten Lieferdatum erfolgt.
4. Preise
(1) Die angegebenen Preise sind Bruttopreise, inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Die Kosten für den Austausch der Servicetonne ergeben sich aus den in der jeweiligen Artikelbeschreibung (Entsorgungshinweise) angegeben Preisen.
5. Zahlungsbedingungen
(1) Sofern keine anderen Zahlungsziele vereinbart werden, sind Rechnungen mit Zugang fällig und sofort ohne Abzug zahlbar.
(2) Die Abrechnung der Servicetonne erfolgt einmal jährlich zum Ende des ersten Halbjahres für das gesamte Kalenderjahr. Für das erste Jahr der Nutzung erfolgt die Berechnung nach der Auslieferung anteilig bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres. Der Monat der Tonnen-Bestellung ist kostenfrei.
(3) Der Besteller kann mit den jeweils für das Produkt angebenden Zahlungsmitteln zahlen. Sofern der Besteller mit Kreditkarte zahlt, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Rechnung über den Kreditkartenanbieter zu autorisieren und abzubuchen. Wenn die Bezahlung per Kreditkarte erfolgt, wird die Kreditkarte spätestens 14 Tage nach der Bestellung belastet.
(4) Sofern per SEPA-Lastschrift bezahlt wird, werden fällige Rechnungsbeträge durch den Auftragnehmer bzw. durch die Bank vom angegebenen Konto eingezogen. Ist eine Einzugsermächtigung aus Gründen, die der Besteller zu verantworten hat, nicht durchführbar, sind ggfs. entstehende Kosten vom Besteller zu tragen.
(5) In begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Bestellers, kann der Auftragnehmer Vorauszahlungen oder hinreichende Sicherheiten/Sicherstellung der Rechnungsbeträge auch nach Vertragsschluss verlangen sowie eingeräumte Zahlungsziele widerrufen. Leistet der Besteller den angeforderten Vorschuss nicht fristgerecht, kann der Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten.
(6) Gegen Ansprüche des Auftragnehmers kann der Besteller nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Bestellers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt, sofern es sich nicht um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Besteller nur geltend machen, soweit dieses auf Ansprüchen aus dem abgeschlossenen Vertrag beruht.(8) Bei Bestellern, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, den Rechnungsversand an den Besteller, zukünftig vollständig elektronisch durchzuführen. Sollte der Besteller mit dem elektronischen Rechnungsversand einverstanden sein, ist eine verbindliche E-Mail-Adresse anzugeben, an die der Versand der Rechnungen erfolgen soll. Für den Fall, dass der Auftragnehmer den elektronischen Rechnungsversand einführt, der Besteller hingegen weiterhin eine Papierrechnung wünscht, behält sich der Auftragnehmer ferner das Recht vor, für den Versand der Papierrechnung eine Kostenpauschale in Höhe von 2,50 Euro pro Rechnung inkl. MwSt. zu erheben.
(7) Sofern wir nach unserer Wahl oder gesetzlich verpflichtet sind, Rechnungen auszustellen oder verfügbar zu machen, behalten wir uns das Recht vor, elektronische Rechnungen auszustellen oder verfügbar zu machen, und Sie stimmen dieser Form der Rechnungsstellung zu.
(8) Die Lieferung von Waren erfolgt ausschließlich unter der Bedingung des einfachen, verlängerten und erweiterten Eigentumsvorbehalts. Das Eigentum an der gelieferten Ware geht erst dann auf den Besteller über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten dem Auftragnehmer gegenüber erfüllt hat.
6. Gestellung von Abfallbehältern
(1) Der Auftragnehmer stellt dem Besteller die für die Dauer der Entsorgung benötigten Abfallbehälter gemäß den angegebenen Konditionen mietweise zur Verfügung (Mietbehälter). Die Mietbehälter verbleiben im Eigentum des Auftragnehmers. Eine Weiter- bzw. Untervermietung der überlassenen Behälter ist nicht zulässig.
(2) Der Besteller verpflichtet sich zur pfleglichen Behandlung der Mietbehälter .
(3) Schäden an Mietbehältern sowie das Abhandenkommen von Mietbehältern hat der Besteller dem Auftragnehmer unverzüglich anzuzeigen.
(4) Für Beschädigungen an den Mietbehältern, die nicht auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind, für starke Verunreinigung sowie für Abhandenkommen haftet der Besteller, es sei denn, die Beschädigung oder das Abhandenkommen beruht auf einem Verschulden des Auftragnehmers.
(5) Die Mietbehälter dürfen nur für den vorgesehenen Zweck verwendet und vom Auftragnehmer oder dessen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen transportiert oder geleert werden.
7. Überlassung der Abfälle
(1) Der Besteller hat sicherzustellen, dass die Befüllung der Behälter ausschließlich mit Abfällen er- folgt, die gemäß der gewählten/bestellten Abfallfraktion zugelassen sind. Der Besteller ist dafür verantwortlich, dass die zur Entsorgung übergebenen Abfälle gemäß den Bestimmungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) zu den Überlassungspflichten von Abfällen aus privaten Haushaltungen und insbesondere der Abfallsatzung der zuständigen Gemeinde bzw. des Landkreises seiner Gemeinde nicht dem kommunalen Anschluss- und Benutzungszwang unterliegen.
(2) Servicetonnen können nur geleert werden, wenn diese ausschließlich mit Verkaufsverpackungen befüllte Gelbe Säcke enthalten. Ein Feststopfen der Säcke ist nicht zulässig. Lose Verpackungsabfälle dürfen mit der Servicetonne nicht erfasst werden.
(3) Vom Besteller sind unterschiedliche Abfallfraktionen getrennt zu halten und die gefüllten Behälter zu ebener Erde zum Abtransport bereitzustellen.
(4) Der Besteller haftet für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben und deren Übereinstimmung mit dem tatsächlichen Inhalt der Behälter und trägt die den Stoffen zuzuordnenden Gefahren. Die Angaben müssen mit den vertraglich vereinbarten Abfallfraktionen übereinstimmen. Der Besteller hat sicherzustellen, dass in die Behälter keine Fremd- oder Störstoffe eingeworfen werden. Änderungen der Abfallzusammensetzung sind dem Auftragnehmer umgehend mitzuteilen.
8. Sonstige Mitwirkungspflichten
Der Besteller ist verpflichtet, bei der Auftragserfüllung im gebotenen Maße mitzuwirken und u. a. die für die Erbringung der Leistungen erforderlichen Erklärungen abzugeben.
09. Laufzeiten
Sofern der Besteller eine wiederkehrende Leistung (z.B. Servicetonne) bestellen möchte, sind darüber gesonderte Vereinbarungen mit dem Auftragnehmer zu treffen. Sobald im Sammelgebiet eine einheitliche Wertstofferfassung gemäß § 17 KrWG eingeführt wird, behält sich der Auftragnehmer das Recht zur außerordentlichen Kündigung vor.
10. Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen sowie im Falle grober Fahrlässigkeit seiner nicht-leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
(2) Als vertragswesentlich sind in diesem Zusammenhang insbesondere die Verpflichtung zur rechtzeitigen, mängelfreien Lieferung bzw. Abholung sowie Beratungs-, Schutz und Obhutspflichten, die dem Besteller die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstandes ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib und Leben von Personal des Bestellers oder Dritten oder das Eigentum des Bestellers vor erheblichen Schäden bezwecken, anzusehen.
(3) Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Der Ersatz von mittelbaren Schäden oder Mangelfolgeschäden, insbesondere Produktionsausfall, Anlagenstillstand und entgangener Gewinn ist ausgeschlossen.
(5) Die Haftung des Auftragnehmers wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
(6) Der Besteller haftet dem Auftragnehmer für unmittelbare und mittelbare Schäden, die dadurch entstehen, dass der Besteller oder das von ihm beauftragte Personal die Obliegenheiten dieses Vertrages verletzt haben. Der Besteller stellt den Auftragnehmer diesbezüglich von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
11. Vertraulichkeit
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die direkt oder indirekt im Rahmen der Zusammenarbeit nach dieser Vereinbarung von der jeweils anderen Partei erlangt werden, insbesondere im Hinblick auf Preise, die Abfallzusammensetzung und Entsorgungstechnik und -wege, vertraulich zu behandeln. Die Parteien sichern insbesondere zu, diese Informationen weder an Dritte weiterzugeben noch in anderer Form Dritten zugänglich zu machen und alle angemessenen Vorkehrungen zu treffen, um einen Zugriff Dritter auf diese Informationen zu vermeiden.
(2) Die Verpflichtungen bestehen auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
12. Benutzerkonto
(1) Für die Bestellung von Waren über den Onlineshop ist grundsätzlich keine Registrierung notwendig. Der Auftragnehmer bietet dem Besteller jedoch die Möglichkeit an, ein Benutzerkonto anzulegen. Dies hat den Vorteil, dass der Besteller bei jeder weiteren Bestellung seine Daten nicht erneut angeben muss. Die Daten werden in der Kundendatenbank vom Auftragnehmer gespeichert und automatisch in jede weitere über den Onlineshop getätigte Bestellung des Bestellers eingefügt.
(2) Zur Registrierung bzw. Anlage eines Benutzerkontos muss der Besteller das zur Verfügung gestellte Registrierformular ausfüllen. Der Besteller versichert, dass die hier von ihm getätigten Angaben vollständig und wahr sind. Soweit sich persönliche Daten ändern, obliegt es dem Besteller, die veränderten Daten in seinem Benutzerkonto zu aktualisieren. Alle Änderungen können nach erstmaliger Registrierung online vorgenommen werden.
(3) Mit Absenden der Daten für das Benutzerkonto erklärt der Besteller sein Einverständnis mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(4) Nach Abschluss der Registrierung werden die Daten in der Kundendatenbank vom Auftragnehmer gespeichert. Unter Beachtung der aktuellen Datenschutzbestimmungen nutzt der Auftragnehmer die gespeicherten Daten zur Auftragsabwicklung und Rechnungsstellung. Genaueres zu den Datenschutzbestimmungen findet der Besteller in der Datenschutzerklärung.
(5) Der Besteller erhält nach Abschluss der Registrierung eine Bestätigung per E-Mail über die Einrichtung des Benutzerkontos. Als Benutzername dient die E-Mail-Adresse des Bestellers. Im Verlauf des Registrierungsvorgangs muss der Besteller ein von ihm gewähltes Passwort angeben, welches jederzeit vom Besteller veränderbar ist.
13. Datenschutz
(1) Zum Zwecke der Erfüllung und Durchführung der Vertragsbeziehung werden von dem Auftragnehmer gemäß Artikel 6 Absatz 1 lit. b und lit. f DSGVO personenbezogene Daten der jeweiligen Ansprechpartner des Bestellers sowie gegebenenfalls von dessen Vertragspartnern (Anfall- und/oder Abladestellen) erfasst und entsprechend den Bestimmungen der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des deutschen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) verarbeitet.
(2) Unter anderem werden die dem Auftragnehmer mitgeteilten personenbezogenen Daten von Ansprechpartnern des Bestellers sowie gegebenenfalls von dessen Vertragspartnern zur Erfüllung und Durchführung der Vertragsbeziehung gemäß Artikel 6 Absatz 1 lit. b und f DSGVO an von dem Auftragnehmer eingesetzte Subunternehmer (z. B. Unterfrachtführer) übermittelt. Der Auftragnehmer hat die Subunternehmer vertraglich verpflichtet, diese Daten ausschließlich zur Erfüllung und Durchführung des jeweiligen Subunternehmervertrages entsprechend den Bestimmungen der DSGVO und des BDSG als Verantwortliche gemäß Artikel 4 Nr. 7 DSGVO zu verarbeiten. Seine nachfolgend aufgeführten Betroffenenrechte bezüglich dieser an Subunternehmer übermittelten Daten kann der jeweils Betroffene sowohl gegenüber dem Auftragnehmer als auch gegenüber den Subunternehmern ausüben. Der Besteller ist verpflichtet, die datenschutzrechtlich erforderlichen Informationen jeweils ordnungsgemäß auch an seine Vertragspartner in der Entsorgungskette zu erteilen, soweit entsprechende personenbezogene Daten von Ansprechpartnern dieser Vertragspartner an den Besteller weitergegeben und durch diesen an den Auftragnehmer übermittelt werden. Der Besteller stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen, die auf einem Verstoß des Bestellers gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen beruhen, sei es von privaten Dritten oder behördlicherseits, frei.
(3) Die Daten werden für die Dauer der Geschäftsbeziehung sowie den Zeitraum kaufmännischer und steuerlicher Aufbewahrungsfristen, üblicherweise zehn Jahre ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem der jeweilige Leistungsaustausch stattfand, aufbewahrt. Nach Ablauf dieses Zeitraums wird der Auftragnehmer die Daten umgehend vernichten bzw. löschen.
(4) Weitergehende Hinweise zum datenschutzrechtlichen Umgang mit personenbezogenen Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
(5) Bezüglich etwaiger personenbezogener Daten Dritter, die gegebenenfalls in oder an den in die Container eingefüllten Materialien enthalten oder angebracht sind (z. B. Adressaufkleber auf Altpapier und Kartonagen, Daten auf Elektro-Alt-Geräten), wurden die jeweils Betroffenen von dem Besteller auf ihre jeweilige Eigenverantwortung im Hinblick auf die eigenständige Löschung, Unkenntlichmachung oder anderweitige Vernichtung personenbezogener Daten hingewiesen. Ist der Besteller selbst Betroffener im Sinne des Datenschutzes, wird ihm ein entsprechender Hinweis hiermit durch den Auftragnehmer erteilt. Hat der Besteller den Auftragnehmer insoweit nicht ausdrücklich (auch) rechtswirksam mit einer Auftragsverarbeitung i.S.v. Artikel 28 DSGVO beauftragt, haftet der Auftragnehmer für etwaige Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorgaben weder gegenüber den Betroffenen noch gegenüber dem Besteller. Der Besteller stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen wegen etwaiger Verletzung datenschutzrechtlicher Vorgaben, sei es von privaten Dritten oder behördlicherseits, frei.
14. Streitschlichtungsverfahren (§ 36 VSBG)
Der Auftragnehmer wird nicht an einem Streitschlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
15. Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abänderung dieser Schriftformklausel.
(2) Die Vertragssprache ist deutsch. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts (CISG).
(3) Ist der Besteller Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs (HGB), juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Verbindung mit diesem Auftrag Stade. Der Auftragnehmer behält sich jedoch vor, seine Ansprüche gegen den Besteller auch vor dem zuständigen Gericht des Sitzes des Bestellers geltend zu machen.
(4) Die EU-Kommission bietet die Möglichkeit zur Online-Streitbeilegung auf einer von ihr betriebenen Online-Plattform. Diese Plattform ist über den externen Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/ zu erreichen.
Stand - Oktober 2020 -
1. Geltungsbereich(1) Diese Allgemeinen Web-Shop Geschäftsbedingungen für die Lieferung von Waren (AGB) gelten für alle Aufträge, Lieferungen und Leistungen der Recycling Zentrum Stade GmbH & Co. KG (Auftragnehmer) im Zusammenhang mit der Lieferung von Waren und der Entsorgung von Abfällen - mit Ausnahme von gefährlichen Abfällen - aus privaten Haushaltungen und Gewerbebetrieben sowie anderen Herkunftsbereichen, die über den Onlineshop unter www.rzs24.de bestellt werden. Sie gelten auch für alle zukünftigen Verträge mit demselben Vertragspartner, ohne dass deren Geltung in jedem Einzelfall erneut vereinbart werden muss.
(2) Geschäftsbedingungen des Bestellers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
(3) Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Besteller schriftlich oder - sofern vereinbart - auf elektronischem Weg bekannt gegeben. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Besteller nicht schriftlich oder auf dem vereinbarten elektronischen Weg Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird der Besteller bei der Bekanntgabe der Änderung besonders hingewiesen. Der Besteller muss den Widerspruch innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Auftragnehmer absenden. Für den Fall eines solchen Widerspruchs, behält sich der Auftragnehmer das Recht zur außerordentlichen Kündigung vor.
2. Vertragsschluss
(1) Der Besteller kann aus dem Online-Angebot Wertstoffbehälter, sowie Waren auswählen und vor Abschicken der Bestellung die Daten jederzeit ändern und einsehen. Mit Absenden der Bestellung (durch Klicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“) gibt der Besteller ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab.
(2) Mit Zusendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail oder mit Ausführung der bestellten Leistung nimmt der Auftragnehmer das Angebot an. Die vorherige automatische Bestell-Eingangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme des Angebots dar.
(3) Die Bereitstellung der Zahlungsmittel PayPal, Sofortüberweisung und Vorkasse stellt ein verbindliches Angebot des Auftragnehmers dar. Durch Absenden der Zahlungsanweisung nimmt der Besteller dieses Angebot verbindlich an.
3. Leistungen des Auftragnehmers
(1) Der Auftragnehmer übernimmt im festgelegten Liefergebiet die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Lieferungen für den Besteller.
(2) Eine Bestellung von Servicetonnen ist durch den Grundstückseigentümer, sowie den Mieter möglich. Verpackungsabfälle werden weiterhin im Gelben Sack gesammelt.
(3) Wunschtermine (Liefer-/Abholdatum) sind erst dann verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich in der Auftragsbestätigung bestätigt werden. Zeitangaben, insbesondere Uhrzeiten, sind ebenfalls unverbindlich, sofern nicht durch den Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt. Kann der Wunschtermin des Bestellers nicht bestätigt werden, dann wird ihm ein alternativer Termin angeboten. Der Besteller hat dann das Recht, durch Erklärung vom Vertrag zurückzutreten.
(4) Sofern als Zahlungsart Vorkasse angegeben wird, ist die Vertragsdurchführung davon abhängig, dass der Geldeingang mindestens zwei Werktage vor dem gewünschten Lieferdatum erfolgt.
4. Preise
(1) Die angegebenen Preise sind Bruttopreise, inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Die Kosten für den Austausch der Servicetonne ergeben sich aus den in der jeweiligen Artikelbeschreibung (Entsorgungshinweise) angegeben Preisen.
5. Zahlungsbedingungen
(1) Sofern keine anderen Zahlungsziele vereinbart werden, sind Rechnungen mit Zugang fällig und sofort ohne Abzug zahlbar.
(2) Die Abrechnung der Servicetonne erfolgt einmal jährlich zum Ende des ersten Halbjahres für das gesamte Kalenderjahr. Für das erste Jahr der Nutzung erfolgt die Berechnung nach der Auslieferung anteilig bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres. Der Monat der Tonnen-Bestellung ist kostenfrei.
(3) Der Besteller kann mit den jeweils für das Produkt angebenden Zahlungsmitteln zahlen. Sofern der Besteller mit Kreditkarte zahlt, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Rechnung über den Kreditkartenanbieter zu autorisieren und abzubuchen. Wenn die Bezahlung per Kreditkarte erfolgt, wird die Kreditkarte spätestens 14 Tage nach der Bestellung belastet.
(4) Sofern per SEPA-Lastschrift bezahlt wird, werden fällige Rechnungsbeträge durch den Auftragnehmer bzw. durch die Bank vom angegebenen Konto eingezogen. Ist eine Einzugsermächtigung aus Gründen, die der Besteller zu verantworten hat, nicht durchführbar, sind ggfs. entstehende Kosten vom Besteller zu tragen.
(5) In begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Bestellers, kann der Auftragnehmer Vorauszahlungen oder hinreichende Sicherheiten/Sicherstellung der Rechnungsbeträge auch nach Vertragsschluss verlangen sowie eingeräumte Zahlungsziele widerrufen. Leistet der Besteller den angeforderten Vorschuss nicht fristgerecht, kann der Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten.
(6) Gegen Ansprüche des Auftragnehmers kann der Besteller nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Bestellers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt, sofern es sich nicht um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Besteller nur geltend machen, soweit dieses auf Ansprüchen aus dem abgeschlossenen Vertrag beruht.(8) Bei Bestellern, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, den Rechnungsversand an den Besteller, zukünftig vollständig elektronisch durchzuführen. Sollte der Besteller mit dem elektronischen Rechnungsversand einverstanden sein, ist eine verbindliche E-Mail-Adresse anzugeben, an die der Versand der Rechnungen erfolgen soll. Für den Fall, dass der Auftragnehmer den elektronischen Rechnungsversand einführt, der Besteller hingegen weiterhin eine Papierrechnung wünscht, behält sich der Auftragnehmer ferner das Recht vor, für den Versand der Papierrechnung eine Kostenpauschale in Höhe von 2,50 Euro pro Rechnung inkl. MwSt. zu erheben.
(7) Sofern wir nach unserer Wahl oder gesetzlich verpflichtet sind, Rechnungen auszustellen oder verfügbar zu machen, behalten wir uns das Recht vor, elektronische Rechnungen auszustellen oder verfügbar zu machen, und Sie stimmen dieser Form der Rechnungsstellung zu.
(8) Die Lieferung von Waren erfolgt ausschließlich unter der Bedingung des einfachen, verlängerten und erweiterten Eigentumsvorbehalts. Das Eigentum an der gelieferten Ware geht erst dann auf den Besteller über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten dem Auftragnehmer gegenüber erfüllt hat.
6. Gestellung von Abfallbehältern
(1) Der Auftragnehmer stellt dem Besteller die für die Dauer der Entsorgung benötigten Abfallbehälter gemäß den angegebenen Konditionen mietweise zur Verfügung (Mietbehälter). Die Mietbehälter verbleiben im Eigentum des Auftragnehmers. Eine Weiter- bzw. Untervermietung der überlassenen Behälter ist nicht zulässig.
(2) Der Besteller verpflichtet sich zur pfleglichen Behandlung der Mietbehälter .
(3) Schäden an Mietbehältern sowie das Abhandenkommen von Mietbehältern hat der Besteller dem Auftragnehmer unverzüglich anzuzeigen.
(4) Für Beschädigungen an den Mietbehältern, die nicht auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind, für starke Verunreinigung sowie für Abhandenkommen haftet der Besteller, es sei denn, die Beschädigung oder das Abhandenkommen beruht auf einem Verschulden des Auftragnehmers.
(5) Die Mietbehälter dürfen nur für den vorgesehenen Zweck verwendet und vom Auftragnehmer oder dessen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen transportiert oder geleert werden.
7. Überlassung der Abfälle
(1) Der Besteller hat sicherzustellen, dass die Befüllung der Behälter ausschließlich mit Abfällen er- folgt, die gemäß der gewählten/bestellten Abfallfraktion zugelassen sind. Der Besteller ist dafür verantwortlich, dass die zur Entsorgung übergebenen Abfälle gemäß den Bestimmungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) zu den Überlassungspflichten von Abfällen aus privaten Haushaltungen und insbesondere der Abfallsatzung der zuständigen Gemeinde bzw. des Landkreises seiner Gemeinde nicht dem kommunalen Anschluss- und Benutzungszwang unterliegen.
(2) Servicetonnen können nur geleert werden, wenn diese ausschließlich mit Verkaufsverpackungen befüllte Gelbe Säcke enthalten. Ein Feststopfen der Säcke ist nicht zulässig. Lose Verpackungsabfälle dürfen mit der Servicetonne nicht erfasst werden.
(3) Vom Besteller sind unterschiedliche Abfallfraktionen getrennt zu halten und die gefüllten Behälter zu ebener Erde zum Abtransport bereitzustellen.
(4) Der Besteller haftet für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben und deren Übereinstimmung mit dem tatsächlichen Inhalt der Behälter und trägt die den Stoffen zuzuordnenden Gefahren. Die Angaben müssen mit den vertraglich vereinbarten Abfallfraktionen übereinstimmen. Der Besteller hat sicherzustellen, dass in die Behälter keine Fremd- oder Störstoffe eingeworfen werden. Änderungen der Abfallzusammensetzung sind dem Auftragnehmer umgehend mitzuteilen.
8. Sonstige Mitwirkungspflichten
Der Besteller ist verpflichtet, bei der Auftragserfüllung im gebotenen Maße mitzuwirken und u. a. die für die Erbringung der Leistungen erforderlichen Erklärungen abzugeben.
09. Laufzeiten
Sofern der Besteller eine wiederkehrende Leistung (z.B. Servicetonne) bestellen möchte, sind darüber gesonderte Vereinbarungen mit dem Auftragnehmer zu treffen. Sobald im Sammelgebiet eine einheitliche Wertstofferfassung gemäß § 17 KrWG eingeführt wird, behält sich der Auftragnehmer das Recht zur außerordentlichen Kündigung vor.
10. Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen sowie im Falle grober Fahrlässigkeit seiner nicht-leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
(2) Als vertragswesentlich sind in diesem Zusammenhang insbesondere die Verpflichtung zur rechtzeitigen, mängelfreien Lieferung bzw. Abholung sowie Beratungs-, Schutz und Obhutspflichten, die dem Besteller die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstandes ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib und Leben von Personal des Bestellers oder Dritten oder das Eigentum des Bestellers vor erheblichen Schäden bezwecken, anzusehen.
(3) Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Der Ersatz von mittelbaren Schäden oder Mangelfolgeschäden, insbesondere Produktionsausfall, Anlagenstillstand und entgangener Gewinn ist ausgeschlossen.
(5) Die Haftung des Auftragnehmers wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
(6) Der Besteller haftet dem Auftragnehmer für unmittelbare und mittelbare Schäden, die dadurch entstehen, dass der Besteller oder das von ihm beauftragte Personal die Obliegenheiten dieses Vertrages verletzt haben. Der Besteller stellt den Auftragnehmer diesbezüglich von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
11. Vertraulichkeit
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die direkt oder indirekt im Rahmen der Zusammenarbeit nach dieser Vereinbarung von der jeweils anderen Partei erlangt werden, insbesondere im Hinblick auf Preise, die Abfallzusammensetzung und Entsorgungstechnik und -wege, vertraulich zu behandeln. Die Parteien sichern insbesondere zu, diese Informationen weder an Dritte weiterzugeben noch in anderer Form Dritten zugänglich zu machen und alle angemessenen Vorkehrungen zu treffen, um einen Zugriff Dritter auf diese Informationen zu vermeiden.
(2) Die Verpflichtungen bestehen auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
12. Benutzerkonto
(1) Für die Bestellung von Waren über den Onlineshop ist grundsätzlich keine Registrierung notwendig. Der Auftragnehmer bietet dem Besteller jedoch die Möglichkeit an, ein Benutzerkonto anzulegen. Dies hat den Vorteil, dass der Besteller bei jeder weiteren Bestellung seine Daten nicht erneut angeben muss. Die Daten werden in der Kundendatenbank vom Auftragnehmer gespeichert und automatisch in jede weitere über den Onlineshop getätigte Bestellung des Bestellers eingefügt.
(2) Zur Registrierung bzw. Anlage eines Benutzerkontos muss der Besteller das zur Verfügung gestellte Registrierformular ausfüllen. Der Besteller versichert, dass die hier von ihm getätigten Angaben vollständig und wahr sind. Soweit sich persönliche Daten ändern, obliegt es dem Besteller, die veränderten Daten in seinem Benutzerkonto zu aktualisieren. Alle Änderungen können nach erstmaliger Registrierung online vorgenommen werden.
(3) Mit Absenden der Daten für das Benutzerkonto erklärt der Besteller sein Einverständnis mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(4) Nach Abschluss der Registrierung werden die Daten in der Kundendatenbank vom Auftragnehmer gespeichert. Unter Beachtung der aktuellen Datenschutzbestimmungen nutzt der Auftragnehmer die gespeicherten Daten zur Auftragsabwicklung und Rechnungsstellung. Genaueres zu den Datenschutzbestimmungen findet der Besteller in der Datenschutzerklärung.
(5) Der Besteller erhält nach Abschluss der Registrierung eine Bestätigung per E-Mail über die Einrichtung des Benutzerkontos. Als Benutzername dient die E-Mail-Adresse des Bestellers. Im Verlauf des Registrierungsvorgangs muss der Besteller ein von ihm gewähltes Passwort angeben, welches jederzeit vom Besteller veränderbar ist.
13. Datenschutz
(1) Zum Zwecke der Erfüllung und Durchführung der Vertragsbeziehung werden von dem Auftragnehmer gemäß Artikel 6 Absatz 1 lit. b und lit. f DSGVO personenbezogene Daten der jeweiligen Ansprechpartner des Bestellers sowie gegebenenfalls von dessen Vertragspartnern (Anfall- und/oder Abladestellen) erfasst und entsprechend den Bestimmungen der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des deutschen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) verarbeitet.
(2) Unter anderem werden die dem Auftragnehmer mitgeteilten personenbezogenen Daten von Ansprechpartnern des Bestellers sowie gegebenenfalls von dessen Vertragspartnern zur Erfüllung und Durchführung der Vertragsbeziehung gemäß Artikel 6 Absatz 1 lit. b und f DSGVO an von dem Auftragnehmer eingesetzte Subunternehmer (z. B. Unterfrachtführer) übermittelt. Der Auftragnehmer hat die Subunternehmer vertraglich verpflichtet, diese Daten ausschließlich zur Erfüllung und Durchführung des jeweiligen Subunternehmervertrages entsprechend den Bestimmungen der DSGVO und des BDSG als Verantwortliche gemäß Artikel 4 Nr. 7 DSGVO zu verarbeiten. Seine nachfolgend aufgeführten Betroffenenrechte bezüglich dieser an Subunternehmer übermittelten Daten kann der jeweils Betroffene sowohl gegenüber dem Auftragnehmer als auch gegenüber den Subunternehmern ausüben. Der Besteller ist verpflichtet, die datenschutzrechtlich erforderlichen Informationen jeweils ordnungsgemäß auch an seine Vertragspartner in der Entsorgungskette zu erteilen, soweit entsprechende personenbezogene Daten von Ansprechpartnern dieser Vertragspartner an den Besteller weitergegeben und durch diesen an den Auftragnehmer übermittelt werden. Der Besteller stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen, die auf einem Verstoß des Bestellers gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen beruhen, sei es von privaten Dritten oder behördlicherseits, frei.
(3) Die Daten werden für die Dauer der Geschäftsbeziehung sowie den Zeitraum kaufmännischer und steuerlicher Aufbewahrungsfristen, üblicherweise zehn Jahre ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem der jeweilige Leistungsaustausch stattfand, aufbewahrt. Nach Ablauf dieses Zeitraums wird der Auftragnehmer die Daten umgehend vernichten bzw. löschen.
(4) Weitergehende Hinweise zum datenschutzrechtlichen Umgang mit personenbezogenen Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
(5) Bezüglich etwaiger personenbezogener Daten Dritter, die gegebenenfalls in oder an den in die Container eingefüllten Materialien enthalten oder angebracht sind (z. B. Adressaufkleber auf Altpapier und Kartonagen, Daten auf Elektro-Alt-Geräten), wurden die jeweils Betroffenen von dem Besteller auf ihre jeweilige Eigenverantwortung im Hinblick auf die eigenständige Löschung, Unkenntlichmachung oder anderweitige Vernichtung personenbezogener Daten hingewiesen. Ist der Besteller selbst Betroffener im Sinne des Datenschutzes, wird ihm ein entsprechender Hinweis hiermit durch den Auftragnehmer erteilt. Hat der Besteller den Auftragnehmer insoweit nicht ausdrücklich (auch) rechtswirksam mit einer Auftragsverarbeitung i.S.v. Artikel 28 DSGVO beauftragt, haftet der Auftragnehmer für etwaige Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorgaben weder gegenüber den Betroffenen noch gegenüber dem Besteller. Der Besteller stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen wegen etwaiger Verletzung datenschutzrechtlicher Vorgaben, sei es von privaten Dritten oder behördlicherseits, frei.
14. Streitschlichtungsverfahren (§ 36 VSBG)
Der Auftragnehmer wird nicht an einem Streitschlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
15. Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abänderung dieser Schriftformklausel.
(2) Die Vertragssprache ist deutsch. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts (CISG).
(3) Ist der Besteller Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs (HGB), juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Verbindung mit diesem Auftrag Stade. Der Auftragnehmer behält sich jedoch vor, seine Ansprüche gegen den Besteller auch vor dem zuständigen Gericht des Sitzes des Bestellers geltend zu machen.
(4) Die EU-Kommission bietet die Möglichkeit zur Online-Streitbeilegung auf einer von ihr betriebenen Online-Plattform. Diese Plattform ist über den externen Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/ zu erreichen.